Urheberrecht

Idee

Schutzfähigkeit einer Idee

Im Allgemeinen ist es so, dass bloße Ideen nicht schutzfähig sind. Dies betrifft alle Arten von Ideen, unabhängig davon, ob sie dem gestalterischen, dem technischen oder dem organisatorischen oder geschäftlichen Bereich zuzuordnen sind.

Sobald eine Idee aber in irgendeiner Form verkörpert ist, kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein Schutz entstehen, etwa ein Urheberrecht.

Maßnahmen, um aus einer Idee ein Recht zu machen

Der erste Schritt ist immer eine Verkörperung der Idee, etwa dadurch, dass eine Sprachaufzeichnung erfolgt, die Idee niedergeschrieben wird oder eine bildliche Wiedergabe gemacht und archiviert wird.

Da im Bereich des geistigen Eigentums der Prioritätsgrundsatz gilt, sollte diese Verkörperung bewusst geschehen, möglichst auch in einer Weise, dass der genaue Tag festgehalten wird und auch ein Beweis möglich ist.

Schutzmöglichkeiten einer Idee

Die beste Maßnahme, eine Idee zu schützen, ist, sie bis zu ihrer Verkörperung keinem Dritten mitzuteilen. Auch nach ihrer Verkörperung ist Vorsicht geboten. Vor einem ersten Gespräch mit Dritten sollten zumindest Vertraulichkeitszusagen eingefordert werden, am besten in schriftlicher Form.

In vielen Fällen kann durch Hinterlegung der Verkörperung (in einem verschlossenen Umschlag) bei einer Vertrauensperson die Inhaberschaft und auch die Priorität bewiesen werden.

Oft kommen auch Absicherungen durch die Anmeldung eines passenden Schutzrechts in Betracht.

Content

Urheberrecht als Inhaltsschutz

Der Schutz des Urheberrechts kann erstaunlich weit gehen. Schon einfache Texte und Gestaltungen oder geringe Teile des größeren Werks können als schutzfähig angesehen werden. Im Grunde sind Urheberrechte in allen analogen und digitalen Bereichen denkbar.

Schutzentstehung eines Urheberrechts

Ein Urheberrecht entsteht automatisch dann, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Eine Eintragung des schutzwürdigen Inhalts muss nicht erfolgen. Eine Hinterlegung ist ebenfalls nicht zwingend erforderlich, aber häufig zur Beweissicherung ratsam.

Es ist auch nicht erforderlich, einen Copyright-Hinweis anzubringen.

Allerdings können die Anforderungen in anderen Ländern, etwa den USA, auch anders sein. Dies ist von Bedeutung, weil über internationale Abkommen ein Urheberrecht, eigentlich handelt es sich um viele nationale Urheberrechte, weltweit entstehen kann. Deshalb ist eine Verwertung in den meisten Fällen auch im Ausland möglich.

Anforderungen an ein Urheberrecht

Ein Werk im urheberrechtlichen Sinn kann nur als persönliche geistige Gestaltung eines Menschen geschaffen werden. Werke, die durch KI entstehen oder von Tieren hergestellt werden, sind bislang nicht als Urheberrecht geschützt.

Außerdem bedarf es einer gewissen schöpferischen Höhe. Rein handwerkliche Leistungen ohne jede schöpferische Gestaltungskraft sind nicht ausreichend, ein urheberrechtliches Monopolrecht zu gewährleisten. Die Qualität des Werkes ist dagegen nicht relevant.

In Abgrenzung zur bloßen Idee bedarf es zur Begründung eines Urheberrechts überdies einer wahrnehmbaren Formgestaltung. Das Werk muss also von mindestens einem der menschlichen Sinne wahrgenommen werden können.

Leistung

Schutz von Leistungen

Das Urheberrechtsgesetz schützt auch bestimmte, meist künstlerische Leistungen einzelner Personen wie Schauspieler, Sänger oder Musiker.

Die Rechtelage ist hier meist vielschichtig, da mehrere Personen und Ebenen zu beachten sind. Auch spielen die Persönlichkeitsrechte der Protagonisten eine besondere Rolle.

Hinzu kommen verschiedene Nutzungsrechte im Interesse der Allgemeinheit (Schranken). Besonders bei der digitalen Nutzung im Internet sind überdies noch umfangreiche Präzisierungen der Normen durch die Rechtsprechung in Deutschland und der Union zu beachten.

Schutz von Leistungsergebnissen

Geschützt sind aber auch bestimmte Leistungsergebnisse wie Filme, Tonträger oder schlichte Fotografien oder auch Datenbanken.

Berechtigt sind hier die Hersteller solcher Produkte, also die Film- und Musikproduzenten oder die Fotografen oder der Datenbankhersteller.

Der Schutz solcher Leistungsergebnisse soll vor allem auch Anreiz dafür sein, bei technischen Neuerungen zu investieren, mit dem Ziel, sodann wirtschaftlich zu profitieren.

Schutzumfang

Der Schutz der Leistungen und Leistungsergebnisse entspricht im Großen und Ganzen dem Urheberrechtsschutz, jedoch mit gewissen Besonderheiten.

Meist sind bei solchen Leistungsergebnissen ganze Bündel unterschiedlicher Rechte und Berechtigter zu berücksichtigen.

Außerdem gilt mitunter ein abweichendes Regel-Ausnahme Verhältnis mit Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast.

Digital

Digitaler Content im Internet

Die Präsentation des digitalen Contents im Internet unterliegt besonderen Regeln, die nur zum Teil in Gesetzen geregelt sind. Daneben gilt es die umfangreiche Rechtsprechung der deutschen und europäischen Gerichte zu beachten.

Das Internet ist ubiquitär, die Inhalte können meist weltweit empfangen werden. In den einzelnen Ländern gelten aber eigene Bestimmungen zum Urheberrecht. Dies ist zu beachten, wenn die Urheberrechte Dritter betroffen sind.

Schutz von Software und Apps

Software und Apps unterliegen bei der Frage des Schutzes besonderen Bestimmungen. Diese sind angelehnt an den normalen Urheberrechtsschutz, haben aber viele Besonderheiten.

Der gesamte Rechtsbereich unterliegt rasanten Entwicklungen. Vieles ist nicht normiert. Hier sind daher immer auch die allgemeinen Grundsätze im Urheberrecht zu berücksichtigen.

Programme können Programme entwickeln. Der Bereich KI stellt das Urheberrecht vor neue Herausforderungen. Die künstliche Intelligenz kann zurzeit rechtlich nur durch Analogien beurteilt werden. Abzuwarten ist, wie sich der Gesetzgeber und die Gerichte hierzu verhalten werden.

Datenbanken und digitaler Leistungsschutz

Ein wichtiger Bereich des globalen Wissens beruht auf Datenbanken und anderen digitalen Leistungsergebnissen. Hier hat der Gesetzgeber eigene Regelungen geschaffen. Diese betreffen auch digitale Produkte wie digitale Bild- und Tonträger, aber auch Fotos und vieles mehr.

Der Schutz und die Rechtsfolgen sind weitgehend an die Regelungen zum Urheberrecht angepasst.