Werbung

Werbeaussagen

Irreführende Werbung

Ein häufiger Anlass für lauterkeitsrechtliche Auseinandersetzungen ist eine Werbung, die irreführende Angaben enthält.

Hier können Wettbewerber aktiv werden und eine Abmahnung versenden oder sogar eine einstweilige Verfügung erwirken. Nicht selten werden auch Abmahnvereine oder Wettbewerbsverbände aktiv.

Ob im Einzelfall aus Kostengründen die Angabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll ist oder aber ein Gerichtsverfahren taktische Vorteile bietet, ist nicht generell zu entscheiden. Oftmals sind die Forderungen des Abmahnenden viel zu weitgehend, so dass die eigene Freiheit zu handeln zu stark eingeschränkt würde, käme man dem Unterlassungsverlangen nach.

Vergleichende Werbung

Bei der vergleichenden Werbung wird das eigene Angebot mit dem Angebot des Konkurrenten in Beziehung gesetzt.

Dieser Vergleich kann zulässig sein, wenn die hierzu geltenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

Ist dies nicht der Fall, kann die Werbung als wettbewerbswidrig beanstandet werden.

Herabsetzende Werbung

Im deutschen Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz vom Leistungswettbewerb. Immer dann, wenn mit Bezug auf einen oder mehrere konkurrierende Marktteilnehmer Aussagen gemacht werden, die nicht die Leistung, sondern das Unternehmen selbst betreffen, kann es zu Problemen kommen.

Herabsetzungen, auch wenn sie subtil erfolgen, stellen immer ein Risiko dar. Sogar wahre Tatsachenbehauptungen können im konkreten Kontext unzulässig sein, weil sie herabsetzend wirken. 

In engen Grenzen kann aber auch mit künstlerischen und satirischen Mitteln gearbeitet werden. Immer ist aber eine sorgfältige Interessenabwägung erforderlich.

Vertrieb und Marketing

Vertriebsverträge

Einige typisierte Vertriebssysteme sind etabliert und unterliegen bestimmten in Gesetzen geregelten und der Rechtsprechung entwickelten Rahmenbedingungen. Zu nennen sind etwa Vertragshändlerverträge, selektive Vertriebssysteme, Direktvertriebssysteme und Strukturvertriebssysteme.

Bei solchen Verträgen sind vor allem auch die kartellrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen, die etwa Grenzen der vertikalen und horizontalen Vertriebsbindungen nach deutschem Recht und dem Recht der Union normieren.

Im Bereich der technischen Forschung und Entwicklung, aber auch im Bereich der Kreativen sind Kooperationen sehr verbreitet. Hier müssen sorgfältig die allseitigen Rechte und Pflichten in die Verträge eingearbeitet werden.

Franchisesysteme

Attraktiv sind Franchisekonzepte, sowohl für den Franchisegeber als auch den Franchisenehmer. Diese Franchisen sind nicht nur im Food-Bereich mehr und mehr verbreitet.

Von großer Bedeutung für den Franchisegeber ist hier der Schutz des Marktauftritts und der Ausstattung der Ladengeschäfte und Produkte. Denn der wahre Wert dieser Franchiselösungen ist der Brand.

Durch ein durchdachtes Portfolio von Marken in Kombination mit klaren vertraglichen Regelungen kann der Brand zugunsten des Franchise-Unternehmers dauerhaft gesichert werden.

Marketingkonzepte

Viele Marketingkonzepte führen zum Erfolg, wobei in allen Fällen die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.

Viel ist heute möglich, auch dank der vielen unionsrechtlichen Vorgaben, die das frühere strenge deutsche Lauterkeitsrecht in vielerlei Hinsicht flexibler gemacht haben. 

Heute steht der Verbrauchschutz im Vordergrund, mit diversen Vorschriften, wie und unter welchen Formalien agiert werden kann.

Glücks- und Gewinnspiele

Gewinnspiele

Großen Erfolg haben nicht nur im Fernsehen die vielen Formate mit Gewinnspielen. Die Aussicht auf einen großen oder auch kleinen Gewinn elektrisiert die Zuschauer geradezu.

Verknüpfungen mit kommerziell nutzbaren Mitspielmöglichkeiten der Zuschauer, wie das Voting über Telefon und dergleichen, haben nach wie vor große Bedeutung.  

Die Umsetzung solcher Spiele und die Produktionen hierzu erfordert die Kenntnis der Regeln für solche Gewinnspiele. Wegen der großen Sogwirkung werden solche Maßnahmen von Mitbewerbern und Behörden genau beobachtet.

Geschicklichkeitsspiele

Rechtssicher durchführbar sind meistens reine Geschicklichkeitsspiele wie Ratesendungen oder sportliche Wettkämpfe, bei denen ein Gewinn winkt.

Auch hier müssen aber die Teilnahmebedingungen passen, die gegebenen Versprechen müssen eingehalten werden, eine gewisse Transparenz der Spielregeln ist erforderlich.

Schließlich sind auch beim Gewinn verschiedene Aspekte zu beachten. Sowohl bei der Kommunikation als auch bei der technischen Umsetzung bei der Abholung des Gewinns sind die in der Rechtsprechung entwickelten Rahmenbedingungen zu beachten.

Glücksspiele

Glücksspiele sind dann, wenn es um einen Gewinn geht, schwieriger umzusetzen als Geschicklichkeitsspiele. So kann sich strafbar machen, wer eine Lotterie außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen organisiert und durchführt.

Die Abgrenzung zu Wissenswettbewerben und anderen Geschicklichkeitsspielen ist mitunter nicht einfach. Wenn ein gewisser Einsatz zu leisten ist und der Erfolg sehr stark vom Zufall abhängt, ist im Regelfall aber Vorsicht geboten. 

Bei Glücksspielen im Internet ist besondere Vorsicht geboten. Hier wird der Anbieter meist vom Ausland aus operieren. Dort kann es eine Zulassung geben, die für die Teilnahme in Deutschland aber nicht wirkt. Es stellt sich außerdem die Frage, welches Recht anwendbar ist und vieles mehr.

Internet und Social Media

Internetwerbung

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn es manchmal schwierig wird, den Bezug nach Deutschland und zum deutschen Nutzer festzustellen und zu belegen. Soweit Angebote bestimmungsgemäß nach Deutschland kommen, sind deutsches Lauterkeitsrecht und das deutsche Recht zum geistigen Eigentum und den Persönlichkeitsrechten anwendbar. 

Indizien für einen Bezug nach Deutschland sind die Verwendung der deutschen Sprache, Angaben zu Bestellmöglichkeiten aus Deutschland oder die Angabe von Aktivitäten in Deutschland.

Wenn ein Bezug zu Deutschland anzunehmen ist, gelten im Grundsatz auch die im Inland anzuwendenden Bestimmungen, etwa auch Hinweispflichten, Verbraucherschutzregelungen oder auch die Schutzregelungen zum geistigen Eigentum und den Persönlichkeitsrechten.

Onlinedienste

Die Vorschriften und gerichtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit Aktivitäten im Internet bilden den Rahmen, wenn Produkte oder Leistungen online beworben, angeboten oder erbracht werden.

Die Haftung der Betreiber etwa von Plattformen oder die Erbringer von technischen Teilleistungen können im Einzelfall in die Haftung genommen werden.

Hier gilt es, im Vorfeld sorgfältig die Regelungen zu analysieren und vorausschauend technische Lösungen zu erarbeiten.

KI / AI

Noch ganz am Anfang stehen das Normensystem und die Rechtsprechung im Bereich der künstlichen Intelligenz (Artificial intelligence). Hier können Prognosen nur aus den allgemeinen Grundsätzen des Rechts des geistigen Eigentums und der Persönlichkeitsrechte erarbeitet werden.

Projekte können auf dieser Grundlage dann weitgehend rechtssicher umgesetzt werden.

Gleichwohl ist anzuraten, die vermutlich stürmische Rechtsentwicklung in diesem Bereich zeitnah und sorgfältig im Auge zu behalten.