Portfolio

Markenportfolio

Bedeutung eines Portfolios

Marken dienen in erster Linie der Abwehr gegen Dritte, die ein verwechslungsfähiges Zeichen benutzen oder sich an die eigene Marke anhängen wollen.

Marken können außerdem eine Art Schutzwall um das eigene Kennzeichenrecht darstellen. Dies erfordert einige taktische Überlegungen beim Aufbau und der Pflege der Portfolios.

Wegen der Benutzungspflicht von Marken reicht der Schutz der älteren umfangreich eingetragenen Marke nach fünf Jahren nicht mehr aus. Hier sind zur dauerhaften Absicherung weitere Markenanmeldungen notwendig. Diese dürfen aber keine unzulässigen Wiederholungsmarken sein.

Marken als Assets des Unternehmens

Marken stabilisieren außerdem den Wert eines Unternehmens oder begründen ihn sogar. Dies gilt nicht nur für die jedermann bekannten Marken einzelner Produkte und Dienstleistungen, sondern auch für Marken, die nur in bestimmten Segmenten einem Fachpublikum begegnen.

Auch im laufenden Geschäft, bei Lizenzierungen, Franchisen und anderen Verwendungen eines Brands, sind eingetragene Marken von Vorteil. Denn die Nutzungsverträge haben so eine rechtliche Anknüpfung.

Gleichzeitig sind Marken relativ kostengünstig. Ein mit Bedacht zusammengestelltes Portfolio wird in den meisten Fällen einen weit höheren Wert haben, als die Kosten, die für die Anmeldung und Verteidigung der Marken erforderlich waren.

Aufbau eines Markenbestands

Die Begründung des eigenen Portfolios sollte sukzessive erfolgen. Bei geschickter Vorgehensweise können so enorme Rechtsvorteile erlangt und Dritte weiträumig abgeschreckt werden.

Auf die gleichzeitige Anmeldung vieler Varianten mit nur geringen Abweichungen kann dagegen oftmals verzichtet werden.

Zu berücksichtigen sind auch Territorien außerhalb des aktuellen Nutzungsgebietes. Vorausschauend können und sollten die IR-Marken oder Unionsmarken abgesichert werden, um künftige grenzüberschreitende Geschäftsentwicklungen nicht zu gefährden.

Sonstige Portfolios

Portfolio von Designrechten

Registrierte Designs und nichteingetragene benutzte Gestaltungen bilden in der Gesamtheit häufig einen oder sogar den wesentlichen Wert des Unternehmens.

Die Aufgabe, die eigenen Rechtspositionen sorgfältig zu sichten, zu schützen und zu bewahren, dient daher im Ergebnis der Absicherung der vorhandenen Werte und darf nicht vernachlässigt werden.

Nachweise der kreativen Tätigkeit, Skizzen, Vorentwürfe und dergleichen sollten systematisch archiviert werden, um für etwaige Streitfälle gerüstet zu sein. Wichtig ist immer, dass Zeit und Ort der Verwendung leicht nachweislich sind.

Sammlung des betrieblichen Know-hows

Das betriebliche Know-how ist häufig nicht systematisch identifiziert und zugeordnet. Der Schutz erfolgt eher generell über unterschiedliche Geheimnisschutzstrategien bei den Mitarbeitern sowie entsprechende vertragliche Regelungen.

Im Fall von Geheimnisverrat ist es erforderlich, das Know-how konkret beschreiben zu können. Dies gilt ebenfalls für die Art und Weise der Absicherungen.

Je gewissenhafter die Vorarbeiten erledigt werden, umso größer sind im Streitfall die Aussichten, einen Anspruch auch tatsächlich realisieren zu können.

Technische Schutzrechte

Bei den technischen Schutzrechten, soweit diese eingetragen oder angemeldet sind, ist ein Portfolio meist unproblematisch darstellbar.

Auch solche Portfolios technischer Schutzrechte bedürfen der ständigen Beobachtung, Pflege und Erneuerung, um den Wert zu erhalten.

Die Gesamtheit der technischen Schutzrechte ist oft ein sehr wertvolles oder sogar das wertvollste Asset des Unternehmens. Daher müssen auch Drittrechte im Auge behalten werden, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.

Erwerb eines Portfolios

Due Diligence Prüfung

Die sorgfältige Überprüfung des Portfolios ist der erste Schritt bei Erwerbsabsicht. Die konkreten Schutzrechte sind zu identifizieren und hinsichtlich des Schutzumfangs zu bewerten.

Bei älteren Markenrechten ist die Benutzungslage festzustellen. Nicht oder nur teilweise benutzte Marken sind anfällig für Gegenangriffe. Ihr Schutz kann im Nachhinein aber wieder aktiviert werden.

Auch Vorrechts-, Toleranz- und Koexistenz-Vereinbarungen zu den einzelnen Schutzrechten sind zu identifizieren und zu bewerten, um das Portfolio richtig einschätzen zu können.

Risikobewertung

Auf Käuferseite steht an erster Stelle die sorgfältige Recherche nach den Risiken der eingetragenen Schutzrechte. Etwa bei Marken ist das Umfeld einschließlich der verwechselbaren Marken Dritter zu prüfen.

Ebenfalls ist die Benutzungslage relevant. Welche Waren und Dienstleistungen werden von den Drittenangeboten und welche Marken werden hierbei in welcher Form verwendet.

Am Ende steht eine Risikoanalyse des Marktumfelds. Der denkbare Schutzumfang der Portfolios ist ebenfalls zu bewerten, ebenfalls die Gefahr der Verwässerung durch Drittmarken.

Markenübertragung

Die Übertragung von Markenbeständen erfolgt durch einen Markenübertragungsvertrag. Das geistige Eigentum an den Markenrechten wird vom Veräußerer an den Erwerber übertragen. 

Ob und welche Formvorschriften zu beachten sind, hängt von der Art des Rechtes ab. Einige Länder sehen bestimmte Formalien vor, andere nicht.

Ebenfalls sind die Markenregister zu korrigieren. Der neue Inhaber muss in das Register eingetragen werden. Dies geschieht meist durch den Erwerber. Es sind aber auch Besonderheiten wie Bedingungen verhandelbar.