Marke

Markenanmeldung

Anforderungen an ein Wort oder Bild, um es als Marke schützen zu können

Die Prüfung der Eintragungsfähigkeit steht an erster Stelle. Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass verschiedene Eintragungshindernisse bestehen, etwa bei Marken, die beschreibend sind oder die für die Allgemeinheit freigehalten werden müssen. Viele Markenanmeldungen scheitern deshalb. Kleine Anpassungen bei der vorgesehenen Gestaltung der Marke können aber schon helfen.

Praxis der Markenanmeldung

Die Anmeldung einer Marke erfolgt online über Masken. Von erheblicher Bedeutung ist zu diesem Zeitpunkt die richtige Ausgestaltung der Marke sowie des Verzeichnisses der beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Änderungen der Marke sind nach der Anmeldung nicht mehr möglich, auch keine Erweiterungen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses.

Verschiedene taktische und strategische Aspekte sind bei der Anmeldung der Marke zu beachten, etwa der Benutzungszwang, die Situation der Drittmarken, die künftige Entwicklung des Geschäftsbetriebs. Hier hilft nur viel Erfahrung. Bei nationaler Ausrichtung reicht meist eine deutsche Marke, bei internationalen Projekten sollten auch Unionsmarken und internationale Marken angemeldet werden.

Veröffentlichung der Anmeldung und Risiken

Die Anmeldung einer Marke wird im elektronischen Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in München beziehungsweise bei der Anmeldung einer Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante und bei der Anmeldung einer IR-Marke bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf veröffentlicht.

Da viele Unternehmen ihre eigenen Marken überwachen lassen, erhalten diese schon kurze Zeit später Kenntnis von der Anmeldung. Sodann können die Dritten gegebenenfalls Maßnahmen einleiten, etwa Widerspruch einlegen.

Markenverwaltung

Betreuung der Marken

Die Marken sind nach ihrer Eintragung viele Jahre wirksam. Trotzdem ist es wichtig, die Fristen und Entwicklungen im Blick zu haben, besonders wenn ein Portfolio aus mehreren Marken oder Markenvarianten aufgebaut wird.

So unterliegen eingetragene Marken nach fünf Jahren einem Benutzungszwang, was unter Umständen bestimmte Maßnahmen erforderlich macht. Auch internationale und ausländische Marken bedürfen einer Pflege und Beobachtung, damit keine Rechtsnachteile entstehen.

Überwachung

Damit der Schutz der Marken auch praktisch gelingt, sind Überwachungen sinnvoll. Hier werden in den relevanten Markenregistern störende Anmeldungen Dritter identifiziert, um schnelle Maßnahmen zu ermöglichen.

Oftmals kann bei Treffern durch Abschluss einer Vorrechtsvereinbarung, einer Koexistenzvereinbarung, einer Toleranzvereinbarung oder die schlichte Einigung über die Einschränkung des Verzeichnisses der jüngeren Anmeldung eine schnelle und gute Lösung erzielt werden, mit der die eigene Rechtsposition abgesichert wird.

Konzept der Verteidigung

Die Maßnahmen gegen Dritte zur Verteidigung der eigenen Marken sind vielfältig. Von einvernehmlichen informellen oder vertraglichen Einigungen über die Einleitung von Widersprüchen bis hin zu der Androhung und Einleitung von Abmahnungen und gerichtlichen Schritten sind verschiedene Eskalationsstufen vorhanden.

Eine sorgfältige Taktik und Strategie bei der Wahl des im konkreten Einzelfall passenden Mittels hilft Kosten zu sparen.

Markenkonflikt

Anmeldeverfahren

Nach Anmeldung einer Marke können Dritte, die davon Kenntnis erlangen, auf ihre vermeintlich besseren, weil prioritsälteren Rechte hinweisen. Mit der richtigen Taktik und Strategie kann in vielen Fällen ein Konflikt abgewendet werden. Häufig kann über Vorrechtsvereinbarungen oder die Abrede einer gegenseitigen Toleranz die Anmeldung gerettet werden.

Oder es besteht die Möglichkeit eines Gegenangriffs. Auch mit dieser Methode kommt es meist recht schnell zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung.

Widerspruch

Umgekehrt ist die Situation, wenn eine störende Neuanmeldung bemerkt wird. Auch hier kann in vielen Fällen mit der richtigen Taktik und Strategie ohne großen Aufwand die Drittmarke zur Löschung oder zumindest zur Einschränkung gebracht werden. 

Allerdings sind hier nicht nur bestimmte Fristen, sondern vor allem auch verschiedene Risiken schon im Vorfeld sorgfältig zu bewerten.

Abmahnung

Bei den außergerichtlichen Auseinandersetzungen, häufig im Vorfeld einer drohenden gerichtlichen Auseinandersetzung, kann durch die richtigen Maßnahmen in vielen Fällen ein Gerichtsverfahren abgewendet und trotzdem die eigene Marke gerettet werden.

Und umgekehrt ist es wichtig, bei der eigenen Abmahnung gegenüber dem Dritten keine Fehler zu machen, die unter Umständen erhebliche Kosten auslösen können.

Gerichtsverfahren

Bei ähnlichen Marken kann es schnell zu Konflikten kommen, wenn im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung eine Einigung nicht realisierbar war. Solche Markenprozesse sind vor Klageeinreichung sorgfältig vorzubereiten und im Verfahren präzise zu führen. Hier ist viel Erfahrung erforderlich.

Zu berücksichtigen sind immer auch die möglichen Gegenangriffe, etwa wenn die eigene Marke zu lange nicht oder nicht richtig benutzt worden ist.

Domain

Angriff gegen eine Domain

Domains können wie Kennzeichen wirken und so eine spezifische Ausdrucksform einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung sein.

Daher kommt in Betracht, Maßnahmen gegen eine neu registrierte oder bereits verwendete Domain einzuleiten. Hier gibt es aber viele Besonderheiten, etwa bei Sachwort-Domains, Familiennamendomains, aber auch bei Domains, die im Rahmen von Meinungsäußerungen verwendet werden, wie zum Beispiel Fanseiten-Domains.

Verteidigung einer Domain

Nicht selten wird die eigene Domain beanstandet und Unterlassung oder sogar Übertragung gefordert. In vielen Fällen sind solche Ansprüche aber rechtlich fragwürdig. Die Rechtslage ist allerdings unübersichtlich und manchmal auch uneinheitlich.

Streitschlichtung

Bei Domainstreitigkeiten ist häufig eine einvernehmliche Lösung angezeigt. Neben bilateralen Verhandlungen sind hier spezielle Schiedsverfahren etabliert.

Firma und Geschäftsbezeichnung

Begründung von Unternehmenskennzeichen

Firmen und sonstige Geschäftsbezeichnungen sind ebenso wie Marken Kennzeichenrechte. Sie kennzeichnen aber nicht die Ware oder Dienstleistung, sondern das Unternehmen oder einen Teil des Unternehmens.

Nicht alle Geschäftsbezeichnungen müssen im Handelsregister eingetragen werden, häufig entstehen solche geschäftlichen Bezeichnungen durch bloße Benutzung.

Konflikte

Kennzeichenrechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Unternehmensbezeichnungen sind meist langwierig und teuer. Hier muss daher schnell gehandelt werden, damit zu einem frühen Zeitpunkt Rechtssicherheit herbeigeführt werden kann.

Die Prognose des Ausgangs solcher Verfahren ist meist schwierig. Viele Aspekte, vor allem die Priorität, die Kennzeichnungskraft und die Verwechslungsgefahr, sind zu berücksichtigen.

Rechtsnachfolge

Ein Unternehmenskennzeichen kann nicht ohne weiteres isoliert übertragen werden. Denn es ist mit dem Rechtssubjekt, welches es kennzeichnet, akzessorisch verbunden.

Andererseits bleibt die Priorität einer Geschäftsbezeichnung häufig zumindest in Teilen bestehen, wenn das Unternehmen eine rasante Entwicklung in die eine oder andere Richtung nimmt.

Es sind daher rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um bei Umwandlungen und Veräußerungen die kennzeichenrechtliche Lage nicht zu gefährden.

Titelschutz

Titelrechte

Titel kennzeichnen ein Werk mit einem Inhalt. Die Nutzung von Titeln ist daher für alle Medien ein Thema.

Viele Sachtitel sind dabei einander sehr ähnlich. Es gibt auch viele Buchtitel, Serientitel oder Zeitschriftentitel, die sehr bekannt sind. Alle diese Aspekte und viele weitere sind von Bedeutung, wenn es um die Risikobewertung eines neuen Titels geht, der in den Markt gebracht werden soll. Sorgfältige Recherchen sind hier unumgänglich.

Häufig ist außerdem eine Absicherung über Marken möglich und auch sinnvoll.

Titelschutzanzeige

Mit Titelschutzanzeigen kann ein vorgelagerter Schutz erlangt werden, der schon vor Erscheinen des Werkes greift. Eine Titelschutzanzeige ist daher eine preiswerte Möglichkeit, durch die Ankündigung einer möglichen Titelverwendung einige Zeit eine Art Reservierung zu ermöglichen.

Konflikte

Der Werktitel schützt vor Verwechslungen mit anderen Werken. Es kann aber auch zu Kollisionen mit Marken oder anderen Kennzeichen kommen. So gilt beim Titelschutz der Grundsatz der Priorität auch gegenüber anderen Kennzeichenrechten.

Bei bekannten Titeln kann eine erweiterte Verwechslungsgefahr angenommen werden, die sogar Ansprüche gegen die Nutzung einer ähnlichen Bezeichnung für eine Ware oder Dienstleistung begründet.

Häufig liegen außerdem komplizierte Sonderfälle von Titelnutzungen vor, etwa als Rubriktitel, Untertitel oder nur als ein Titelbestandteil. Diese hier zu prüfenden Rechtsfragen können nur mit viel Erfahrung korrekt bearbeitet werden.