Persönlichkeitsrecht

Verwertung

Kommerzielle Verwertung von Persönlichkeitsrechten

Die wirtschaftliche Verwertung von Rechtspositionen, die Bestandteile des Persönlichkeitsrechts sind, vom Namen über das Bildnis bis hin zu Geschichten und Ereignissen im Zusammenhang mit einer Person, können kommerziell genutzt werden. Etwa ist eine Werbung mit dem Bild und Namen eines Prominenten im Regelfall nur mit dessen Zustimmung und eine entsprechende Gegenleistung zulässig.

Eine kommerzielle Nutzung von Elementen, die der Persönlichkeit eines Dritten zuzuordnen sind, bedarf daher immer einer sorgfältigen Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit.

Nutzung ohne Zustimmung

Nicht selten kann über Aspekte wie Kunst- und Satirefreiheit eine Nutzung als zulässig bewertet werden. Generelle Regeln gibt es hier nicht. Es muss immer eine Prüfung im Einzelfall erfolgen.

Maßnahmen gegen Verletzer

Der Eingriff in die Verwertungsrechte des Persönlichkeitsrechts kann zu deliktischen Ansprüchen auf Unterlassung und vor allem Schadensersatz, mitunter auch auf Ausgleich durch Geldentschädigung führen.

Im Eilverfahren kann durch Erwirken einer einstweiligen Verfügung ein schnelles Stoppen der Verwertung erreicht werden.

Bildnisschutz

Schutz des Bildnisses

Das eigene Bildnis ist ein besonders geregelter Teil des Persönlichkeitsrechts. Wenn in der Zeitung, im Internet, den sozialen Medien oder auch bei anderen Gelegenheiten Fotos von einer Person gezeigt werden, die nicht autorisiert wurden, liegt häufig eine Rechtsverletzung nahe.

Veröffentlichung ohne Zustimmung

Es gilt der Grundsatz, dass eine Einwilligung in die konkrete Nutzung einzuholen ist. In sehr unterschiedlichen Fallgestaltungen kann ein Personenfoto auch ohne Zustimmung verbreitet werden, etwa die Fotos von Prominenten (aber nicht immer) oder wenn die Person nur im Hintergrund kurz sichtbar ist (auch dann nicht in allen Fällen).

Verbreitung im Netz

Im Grundsatz gelten die allgemeinen Regeln auch für eine Veröffentlichung im Netz. Aber auch dann kann eine Ausnahmevorschrift greifen. Immer sind aber auch die Interessen der abgebildeten Person zu beachten.

Veröffentlichungen in den Medien

Presserecht

Die Rahmenbedingungen für Veröffentlichungen in den Medien sind auch als Medienrecht oder Äußerungsrecht bekannt. Gemeint ist immer die Frage, ob eine bestimmte Äußerung oder Berichterstattung unterbunden werden kann, ob Schadensersatz und Geldentschädigung, früher Schmerzensgeld genannt, fällig werden oder eine Gegendarstellung möglich ist. Bei den Bildern gilt meist der besondere Bildnisschutz, bei den Wortbeiträgen greift die presserechtliche Beurteilung.

Zulässige und unzulässige Äußerungen

Ausgangspunkt sind die grundgesetzlichen Garantien der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit, die aber ihre Schranken in den Rechten der betroffenen Personen finden. Der Rest ist Abwägung im Einzelfall.  

Eine langjährige Rechtsprechung bis in die höchsten Gerichte hat unübersichtlich viele Grundsätze und Fallgruppen gebildet, die bei der Abwägung zu beachten sind. Die (weitgehend) sichere Prognose der Zulässigkeit und Unzulässigkeit einer Äußerung ist wirklich ein Fall für Spezialisten, zumal die Rechtsprechung hier stetig im Fluss ist.

Besonders bei Veröffentlichungen im Internet und in den sozialen Medien besteht überdies noch viel Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.

Maßnahmen im Vorfeld

Wenn die Veröffentlichung erst einmal draußen ist, ist es häufig zu spät. Es gibt aber taktische und rechtliche Möglichkeiten, hier unter bestimmten Umständen vorzubeugen.

Wichtig ist vor allem die richtige Reaktion, wenn die sogenannte Erstveröffentlichung in der Welt ist, aber noch die Chance besteht, durch sofortiges Handeln weitere Veröffentlichungen zu verhindern. Nicht selten kann dies gelingen – und die erste Berichterstattung gerät in Vergessenheit und landet beim Verlag im „Giftschrank“.

Pressemitteilungen

Präventive Prüfung

Zu Themen aller Art sind Unternehmen und Prominente gehalten, öffentlich Stellung zu beziehen. Hier werden oft gravierende Fehler gemacht, die langwierige juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen können.

Oft sind es nur ungenaue oder zu weitgehende oder provokante Formulierungen, die dann später richtig Geld kosten. Hier kann eine vorbeugende Gegenprüfung der vorgesehenen Pressemitteilung sehr nützlich sein.

Medienanfragen

Medien müssen und sollen recherchieren und veröffentlichen. Dies ist eine zentrale Voraussetzung für die verfassungsrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit.

Dies gilt auch für die Verdachtsberichterstattung. Denn auch ein Verdacht kann von öffentlichem Interesse sein.

Aber auch Medien haben Interessen und wirtschaftliche Notwendigkeiten. Hier ist es sehr wichtig, bei Recherchefragen der Reporter und Redakteure bedacht zu antworten. Auch so können ungünstige Veröffentlichungen vermieden werden.

Verteidigung

Pressemitteilungen dienen auch dazu, sich gegen Vorwürfe zu rechtfertigen oder andere zu beschuldigen. Hier gelten besondere Regeln, wenn Dritte verdächtigt werden. 

Mit sehr unterschiedlichen Maßnahmen können hier Lösungen gefunden werden, um schnell wieder aus dem Fokus des öffentlichen Interesses zu kommen.