Recherche

Markenrecherche

Existenz von Marken im Ähnlichkeitsbereich

Die Anmeldung und Eintragung einer Marke wird in den elektronischen Registern der Markenämter in den wichtigsten Ländern der Welt erfasst. Die Registrierungen sind deshalb weltweit im Internet zugänglich. Häufig werden neue Markenanmeldungen elektronisch überwacht. So kommt es schnell zu Beanstandungen, Widersprüchen und Klagen, wenn die ältere Marke eines Dritten beeinträchtigt werden könnte.

Bei einer Anmeldung in Deutschland können registrierte deutsche Marken, Unionsmarken und internationale Marken mit Erstreckung auf Deutschland entgegenstehen. Hinzu kommen andere Kennzeichenrechte wie vor allem nicht eingetragene Marken, Unternehmensbezeichnungen und Namensrechte, oft auch Titelrechte. Bei Markenprojekten über Deutschland hinausgehend sind die Marken und sonstigen Kennzeichenrechte in den anderen Territorien ebenfalls zu beachten.

Hier ist in vielen Fällen eine Recherche in speziellen online zur Verfügung stehenden Datenbanken und den elektronischen Registern der Markenämter in Deutschland und Europa, oft auch weltweit, etwa in den USA, Kanada oder Australien oder Südamerika, geboten. Solche Recherchen sind kompliziert und erfordern viel Erfahrung.

Identifizierung der Waren und Dienstleistungen

Sodann sind die als ähnlich identifizierten Marken in den relevanten Territorien dahingehend zu untersuchen, ob und welche Waren und Dienstleistungen beansprucht sind. Nur bei Ähnlichkeit auch der Waren und Dienstleistungen oder Branchen kann es zu Ansprüchen wegen Verwechslungsgefahr kommen.

Bei bekannten Marken kann allerdings ein Schutz auch außerhalb des Ähnlichkeitsbereiches der Waren und Dienstleistungen bestehen, nämlich immer schon dann, wenn die bekannte Marke mit der anderen Marke gedanklich verknüpft werden kann.

Kosten einer Markenrecherche

Verschiedene Recherche-Pakete sind möglich, von der schnellen Kurzrecherche bis zur ausführlichen Begutachtung. Die Kosten hängen letztlich vom Umfang der durchzuführenden Arbeiten ab.

Benutzungsrecherche

Bedeutung des Benutzungszwangs

Marken stellen nach ihrer Eintragung ein Recht dar, das gegen jeden Dritten wirkt. Außerdem erhalten Marken nach ihrer Eintragung eine fünfjährige Benutzungsschonfrist. 

Nicht benutzte Marken können nach Ablauf der Fünfjahresfrist ihre Kraft verlieren. Unzählige Marken sind zwar im Register vorhanden und können unter Umständen zu Konflikten führen, werden aber nicht oder nur sehr eingeschränkt benutzt.

Relevanz der Benutzungslage bei Marken

Die Frage der Benutzung ist daher ein zentraler Aspekt bei den meisten markenrechtlichen Auseinandersetzungen.

Dies betrifft zunächst die eigene Position, wenn zu prüfen ist, ob die eigene markenrechtliche Lage so belastbar ist, wie man glaubt.

Die Benutzungslage ist aber auch bei den Drittmarken ein oft entscheidender Faktor. Denn die Drohkulisse einer fremden Marke hängt vor allem auch davon ab, ob und für welche Waren und Dienstleistungen die Marke benutzt worden ist.

Durchführung der Benutzungsrecherche

Hier kann über Benutzungsrecherchen eine gute Einschätzung der Benutzungslage ermöglicht werden. Dies kann in Teilen selbst vorgenommen werden. Oftmals ist aber der Einsatz spezialisierter Recherche-Unternehmen sinnvoll.

Die besondere Kunst ist sodann die Bewertung der voraussichtlichen Benutzungslage und die Belastbarkeit der Nachweise.

Überwachung

Bedeutung des Markenschutzes

Die Marke hat verschiedene Funktionen. Rechtlich ist vor allem die Herkunftsfunktion von Bedeutung. Denn die Marke soll als Kennzeichen einer Ware oder Dienstleistung auf das Unternehmen hinweisen, welches durch die Marke als verantwortlich identifiziert wird.

Nicht erforderlich ist es, das verantwortliche Unternehmen namentlich zu kennen.

Die geschützte Marke gibt ihrem Inhaber ein Verbietungsrecht, wenn ein Anderer eine Marke für eine ähnliche Ware oder eine ähnliche Dienstleistung benutzen möchte.

Überwachung der eigenen Marke

Die Überwachung der eigenen Marke hat den Zweck, in einem sehr frühen Stadium eventuell störende Drittmarken zu identifizieren und zeitnah Maßnahmen einzuleiten.

Wartet man zu lange, wird der Dritte die Marke oft schon in den Markt eingeführt haben. Sodann wird eine Einigung schwieriger, eine kostspielige Auseinandersetzung wahrscheinlicher.

Verzichtet man ganz auf Gegenmaßnahmen, kann es zu einer sogenannten Verwässerung der eigenen Marke kommen. Der Schutzbereich wird kleiner, Gegenmaßnahmen werden riskanter.

Verfahren zur Identifizierung von Treffern

Die Überwachung der elektronischen Markenregister erfolgt über automatisierte Verfahren spezialisierter Unternehmen. Die Suchkriterien können weitesgehend vorgegeben werden.

Entscheidend ist es, die richtige Balance zwischen der Masse an Treffern und den Einschränkungen bei den Suchkriterien zu finden.

Sodann sind die Treffer zu identifizieren, die eine potentielle Gefahr für die eigene Marke darstellen können.

Risikobewertung

Risikoanalyse

Nach der Identifizierung etwaiger störender Markenanmeldungen ist unter Berücksichtigung der Benutzungslage die Analyse und Bewertung der konkreten Risikosituation notwendig. Denn nicht gegen alle Markenanmeldungen muss vorgegangen werden.

Diese Tätigkeit erfordert eine tiefe Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und viel Erfahrung.

Gesamtbewertung des Rechercheergebnisses

Schließlich sind alle Aspekte in einer Gesamtbewertung zu untersuchen. Der Grad des Risikos bei Eintragung und Benutzung der vorgesehenen Marke ist für die gewünschten Territorien möglichst präzise zu bestimmen.

Prüfung der möglichen Maßnahmen

Abschließender Teil der Risikobewertung ist die Prüfung der in Betracht kommenden Maßnahmen, ihre Erfolgsaussichten, die denkbaren Gegenmaßnahmen und die voraussichtlichen Kosten.