Vertrag

Vertrag im Markenbereich

Vorrechtsvereinbarung

Bei der Anmeldung einer Marke machen häufig Dritte prioritätsältere Rechte geltend. Die Konfliktlage kann häufig durch eine Vereinbarung gelöst werden.

Etwa durch eine schlichte Eintragungsvereinbarung mit Verzicht auf bestimmte Waren und Dienstleistungen.

Oder durch eine Vereinbarung gegenseitiger Toleranz und Koexistenz.

Meistens führt eine Vorrechtsvereinbarung mit präzisen Regelungen zur meist eingeschränkten Berechtigung des Anmelders der Marke.

Lizenzvertrag

Lizenzverträge sind immer dann sorgfältig zu verhandeln, wenn ein Dritter die eigene Marke benutzen möchte, etwa im Franchisebereich oder als Eigennutzer.

Hier geht es um die Absicherung der Marke, die gestatteten Benutzungsformen und vor allem auch die genaue Beschreibung der zu zahlenden Vergütung.

Wichtig sind auch Bestimmungen für den Fall des Exits.

Kaufvertrag

Beim Kauf einer Marke oder eines größeren Markenportfolios spielen vor allem die Gewährleistungen und Garantien eine bedeutende Rolle.

Außerdem müssen die Wertigkeit und Stabilität des Markenrechts geprüft werden, weil diese Faktoren den Preis maßgeblich mitbestimmen. Hier sind sorgfältige Recherchen unumgänglich.

Vertragsverhandlung

Vorbereitung von Verhandlungen

Vor dem Eintritt in Verhandlungen sollte im Bereich der gewerblichen Schutzrechte eine Recherche erfolgt sein. Nur so kann zielorientiert und effizient verhandelt werden.

Begleitung bei den Verhandlungen

Vertragsverhandlungen erfolgen meist schrittweise. Dies erfordert die Prüfung der unterschiedlichen Vertragsentwürfe und das Erarbeiten von günstigen Gegenvorschlägen. Besonders in Marken- und Lizenzsachen sind auch die Üblichkeiten und etwaige Abweichungen hiervon zu bedenken.

Vertragsschluss

Bis zum endgültigen Vertragstext ist oft ein langer Weg. Vor dem Vertragsschluss ist eine finale rechtliche Überprüfung immer geboten.

Vertragsanalyse

Vertragsauslegung

Verträge sind immer auslegungsfähig. Hier spielen verschiedene Umstände eine Rolle, die beim Verständnis der Vertragsklauseln zu berücksichtigen sind. Der Wortlaut alleine reicht meist nicht.

Auch das Schweigen des Vertrags kann eine hohe Relevanz haben. Nach deutschem Rechtssystem sind bei Nichtregelung im Vertrag oftmals gesetzliche Normen anzuwenden, etwa dann, wenn es keine Regelung über eine Haftungsbeschränkung gibt.

Vertragsabklärung und Vertragsanpassung

Bei Unklarheiten und offenen Punkten ist es oft ungünstig, abzuwarten, bis es zu Streitigkeiten kommt. In vielen Fällen hilft eine frühzeitige Nachverhandlung und Vertragsanpassung mit dem Ziel, ein gemeinsames Verständnis zu formulieren.

Vertragsbeendigung

Vor Beendigung eines Vertrags bedarf es einer genauen Prüfung der häufig komplizierten Bestimmungen zur Vertragsbeendigung und der daran geknüpften Rechtsfolgen.

Außerdem spielen auch ungeschriebene nachvertragliche Zurückhaltungs- und Treuepflichten eine wichtige Rolle, etwa wenn keine Sonderregelungen zum Geheimnisschutz und zur Markennutzung nach Vertragsende getroffen wurden.

Streitschlichtung bei Verträgen

Streitvermeidung

Erst prüfen, dann handeln. Wenn die Rechtsposition geklärt ist, kann ein Streit meist verhindert werden.

Einvernehmliche Streitlösungen

Nichtförmliche Gespräche und Formate zur Streitbeendigung wie Vergleichsverhandlungen oder eine Mediation können ein effektives und letztlich preisgünstiges Mittel sein, eine Auseinandersetzung zu vermeiden.

Aktive Streitbeendigung

Manchmal ist auch die Einleitung streitiger Maßnahmen ein gutes Instrument, eine Einigung zu erzwingen. Die Vorbereitung und gegebenenfalls auch Einreichung einer Klage oder die Einleitung eines Löschungsverfahrens im Falle einer Markenauseinandersetzung kann nicht selten einen kostspieligen langwierigen Streit verhindern.